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   VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688   

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https://dejure.org/2017,45334
VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688 (https://dejure.org/2017,45334)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688 (https://dejure.org/2017,45334)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2017 - 20 ZB 17.30688 (https://dejure.org/2017,45334)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Gerichtliche Berücksichtigung eines faktischen Abschiebestopps bei irakischen Asylbewerbers

  • rechtsportal.de

    Irak; Grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt; Gehörsverstoß nicht dargelegt; Faktischer Abschiebestopp; Berufungszulassungsantrag; Darlegungserfordernis; grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit; Tatsachenfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechts- oder Tatsachenfrage erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (Happ a.a.O., Rn. 72; BVerfG - NVwZ-Beilage 1995, 17; BVerwG NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Sie erfordert außerdem, dass substantiiert dargelegt wird, was der Kläger vorgetragen hätte, wenn ihm ausreichendes Gehör gewährt worden wäre, und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 9.10.1984 - 9 B 138.84 - InfAuslR 1985, 83; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Denn das Verwaltungsgericht hat in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zur Begründung seiner Auffassung, dass angesichts des in Bayern geltenden faktischen Abschiebungsstopps ein zusätzlicher Schutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht erforderlich sei, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (Az. 1 C 2.01 - NVwZ 2001, 1420) verwiesen.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) sei verletzt, erfordert aber regelmäßig, dass substantiiert dargelegt wird, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Verwaltungsgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll (BVerwG, B.v. 27.10.1998 - 8 B 132.98 - NJW 1999, 1493) oder zu welchen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweisergebnissen der Kläger sich nicht hat äußern können.
  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 23 B 05.30217

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsschutz, Gesetzesänderung,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der 23. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteil vom 10. Mai 2005 (Az. 23 B 05.30217 - juris, Rn. 30) für das Herkunftsland Irak ausgeführt, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern und die Konferenz der Länderinnenminister wiederholt festgestellt hätten, dass ein Beginn von zwangsweisen Rückführungen in den Irak nicht möglich sei.
  • BVerwG, 01.09.2005 - 1 B 68.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68.05 - juris und v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - im Internet abrufbar unter www.bverwg.de).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84

    Bestimmung der Darlegungserfordernisse einer Rüge der Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Sie erfordert außerdem, dass substantiiert dargelegt wird, was der Kläger vorgetragen hätte, wenn ihm ausreichendes Gehör gewährt worden wäre, und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 9.10.1984 - 9 B 138.84 - InfAuslR 1985, 83; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 1 C 13.05
    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68.05 - juris und v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - im Internet abrufbar unter www.bverwg.de).
  • OVG Hamburg, 27.12.1984 - Bf V 32/84
    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Sie erfordert außerdem, dass substantiiert dargelegt wird, was der Kläger vorgetragen hätte, wenn ihm ausreichendes Gehör gewährt worden wäre, und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 9.10.1984 - 9 B 138.84 - InfAuslR 1985, 83; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • VG München, 24.04.2017 - M 4 K 16.31584

    Keine Verfolgung wegen Entführung durch "einfache" Kriminelle

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2017 (Az. M 4 K 16.31584) ist unzulässig, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe schon nicht in einer Weise dargelegt wurden, die den Anforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügt.
  • VG Augsburg, 05.03.2018 - Au 5 K 17.34830

    Keine regionale Gruppenverfolgung für Angehörige der christlich-orthodoxen

    Demzufolge ist in Bayern die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger weiterhin ausgesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688 - juris Rn. 9; U.v. 10.5.2005 - 23 B 05.30217 - juris Rn. 30).
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